Textanzeigen / Linkverkauf

Für das Marketing und das Ranking einer Webseite ganz entscheidend sind die Links, die auf eine Webseite zeigen. Zunächst ist klar, dass diese Links direkt Besucher und Interessenten auf die Website bringen. Entscheidender ist aber: Bei den Suchmaschinen gelten die Links als Empfehlung und beeinflussen das Ranking der verlinkten Website ganz entscheidend. Google hat hierzu sogar ein spezielles Verfahren zur Berechnung der Qualität einer Website entwickelt: den PageRank. Hier wird der Wert einer Webseite in Abhängigkeit vom Wert von allen anderen Webseiten berechnet, die Links auf diese Webseite setzen.

Deshalb sehen es Suchmaschinen wie Google nicht gerne, wenn man auf Webseiten Links verkauft bzw. Links für seine Webseite kauft. „Der Kauf oder Verkauf von Links, die PageRank weitergeben, kann sich negativ auf das Ranking einer Website in den Suchergebnissen auswirken. Dazu gehören der Austausch von Geld für Links oder Beiträge, die Links enthalten, sowie der Austausch von Waren oder Dienstleistungen für Links. Darüber hinaus zählt dazu auch das Senden „kostenloser“ Produkte, wenn Nutzer im Gegenzug etwas darüber schreiben und einen Link einfügen.“ (Google Webmaster Richtlinien). Nichtsdestotrotz bieten Anbieter wie SeedingUp (früher Teliad) oder Backlinkseller den Kauf von Links an. Auch über Online-Börsen und -Foren kann man Links kaufen, die gezielt nur für die Steigerung des PageRanks angeboten werden.


Einzelne Blogger und Webmaster verweisen darauf, dass man mit dem Verkauf von Links deutlich mehr Geld verdienen kann, als mit Textanzeigen, bspw. von Google AdSense. Wer nur selten, zurückhaltend und unauffällig Gebrauch vom Linkverkauf oder Linktausch macht, hat Chancen nicht entlarvt zu werden und somit eine Ranking-Abstrafung der eigenen Seiten zu vermeiden. Ganz sicher kann man sich aber nicht sein. Wer diese Möglichkeiten allzu intensiv und offensichtlich nutzt, wird früher oder später mit erheblichen Rankingeinbußen oder gar mit einer Verbannung aus den Suchmaschinen-Ergebnisseiten rechnen müssen.

Linkverkauf vs. „nofollow“

Die Ablehnung von gekauften Backlinks gilt auch für Werbelinks, die man eigentlich nur gekauft hat, damit Besucher auf fremden Websites zu der eigenen Website wechseln. Die großen Suchmaschinen bieten schon seit längerem dazu eine spezielle Kennzeichnung des Links an, die von vorneherein ausschließt, dass dieser in die Ranking-Berechnung eingeht: Das Attribut rel=“nofollow“.

Textanzeigen als effektive Werbeform

Abzugrenzen vom Linkverkauf sind Textanzeigen, welche eher auf dem Aspekt der User- und Trafficgenerierung basieren. Diese, oftmals über AdServer ausgelieferte, Werbeform ist bspw. in Form der Google AdSense Textanzeigen derzeit die wahrscheinlich effizienteste Werbeform im gesamten Web. Textanzeigen weisen bei guter Platzierung (themenbezogen direkt im Content der Website) enorme Klickraten auf und wirken der Bannerblindness entgegen, da sie teilweise eng mit dem Content verwoben sind und daher durch den Besucher nicht als Werbung wahrgenommen werden. Dabei bestehen Textanzeigen nur aus wenigen Zeichen und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Anpassung von Farbe, Größe, Schriftart und weiteren Eigenschaften. Durch die Nutzung spezieller Tags (Javascript, Weiterleitungen, nofollow ec.) und AdServer sind sie jedoch für das Google-Ranking nicht relevant.

Kennzeichnungspflicht

Bezahlte Links sind als Werbung zu kennzeichen und nach aktueller Rechtslage vom übrigen Inhalt eindeutig zu trennen (sogenanntes Trennungsgebot).